Besonders spannend finde ich die empfohlenen Feinjustierungen des Preisrechts, die vor allem den Mittelstand, Dienstleistungsaufträge, die Übernahme von HGB-Wertansätzen, die Marktpreisdefinition sowie die Organisation der Preisprüfung betreffen.

Es bleibt abzuwarten, wie das BMWi jetzt mit dem Ergebnis des Gutachtens umgeht und was letzten Endes real umgesetzt wird.

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