Vergabeblog

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Neue Einkaufsbedingungen der für Beschaffung von Standardsoftware

Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurden neue Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standardsoftware veröffentlicht. Damit stehen künftig neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung.

Die neu gefassten sogenannten „EVB-IT Überlassung Typ A“ und „EVB-IT Pflege S“, ersetzen gleichnamige Regelwerke aus den Jahren 2002 und 2003 (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“). Für diese neuen Bedingungen hatte der IT-Planungsrat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2015 eine Anwendungsempfehlung für seine Mitglieder beschlossen.

Neu sind unter anderem Vertragsklauseln, welche die Anforderungen an Vertraulichkeit und Sicherheit verschärfen und dadurch ausschließen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind. Dazu erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Die öffentliche Hand hat hohe Erwartungen an die Integrität von Standardsoftware, die sie für Behörden einkauft. Das schlägt sich in den novellierten Einkaufsbedingungen jetzt auch ausdrücklich nieder, so dass es neben dem hohen Einsparpotenzial einheitlicher Einkaufsbedingungen nun auch einen erheblichen Sicherheitsgewinn gibt.“ Bei Bedarf ließen sich neben den neuen Standardregelungen auch noch speziellere Regelungen vereinbaren, so die Staatssekretärin.

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Einvernehmen mit der Wirtschaft

Die Staatssekretärin hob hervor, dass über die Neuregelungen Einvernehmen zwischen Vertretern der öffentlichen Hand und dem IT-Branchenverband BITKOM hergestellt wurde. Rogall-Grothe: „Für den Wettbewerb, die Qualität und die Preise in der IT-Beschaffung ist es wichtig, dass Einkaufsbedingungen praxisgerecht sind und von vielen Bietern erfüllt werden können. Es ist ein gutes Signal, wenn der führende deutsche IT-Wirtschaftsverband zu unseren Erwartungen sein Einvernehmen erklärt.“

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit BITKOM e.V. abgestimmt. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden; auch Länder und Kommunen setzen sie ein. Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT finden Sie hier.

Hinweis d. Red.: Das Innovationsforum „ITK Produktneutral und umweltfreundlich beschaffen“ u.a. mit Felix Zimmermann, BITKOM, auf dem 2. Deutschen Vergabetages am 15./16.10.2015 in Berlin. Zu Programm & Anmeldung.

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