Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes können „weitgehend“ selbständig über ihre Investitionen im Bestandsnetz entscheiden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II und die Situation der Bahnhöfe in Baden-Württemberg“.
Quelle: Deutscher Bundestag
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