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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 25/08/2015 Nr. 23372

Bundeswirtschaftsministerium: Rundschreiben zur „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“

Darauf haben sicherlich viele Kommunen gewartet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen veröffentlicht.

Darin heißt es:

„Im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung stellen sich auch Herausforderungen für die Vergabeverfahren und deren schnelle, aber auch rechtssichere und effiziente Durchführung.

Bei öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte kommt das Haushaltsrecht zur Anwendung, dessen Verfahrensregeln bereits eine Beschleunigung der Verfahren und die im Vergleich zum Oberschwellenbereich erleichterte Wahl eines freihändigen Vergabeverfahrens bei öffentlichen Aufträgen zulassen.

Für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, welche durch die maßgeblichen Vorgaben der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie geprägt werden, sind im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen folgende Aspekte zu beachten:“

Sie finden das vollständige Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW, dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.

Beachten Sie: Das Thema ist auch ein Schwerpunkt unseres 2. Deutschen Vergabetages am 15./16.10.2015 in Berlin. Zu Programm & Anmeldung.

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4 Antworten zu „Bundeswirtschaftsministerium: Rundschreiben zur „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen““

  1. Avatar von Probst
    Probst

    „sind im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen folgende Aspekte zu beachten:“ [Zitatende]

    Ist das hier ein informativer Blogbeitrag oder schlicht Werbung?

    1. Avatar von Redaktion
      Redaktion

      Liebe/r Herr/Frau Probst,

      es ist doch immer wieder erstaunlich, welche Ansprüche an einen kostenlosen Dienst wie den Vergabeblog gestellt werden.

      Abgesehen davon, dass alle entsprechenden Angebote der Fachverlage zum Vergaberecht kostenpflichtig sind (und wir immer wieder feststellen müssen, dass diese fleißig bei uns abschreiben) – wir halten das Rundschreiben für Sie zum Abruf im internen Mitgliederbereich bereit. Dort können Sie ein komfortables Dokumentenmanagement-System nutzen, über das der Blog nicht verfügt.

      Ist Ihnen der Aufwand zum Abruf zu groß? Alternativ hätten wir das Rundschreiben sicher noch redaktionell aufbereiten können – sollten Sie Interesse haben, uns künftig hierbei unentgeltlich zu unterstützen, freuen wir uns über eine Nachricht.

      Ihre Vergabeblog Redaktion

  2. Avatar von Otto Ruppaner
    Otto Ruppaner

    Super Antwort! 🙂

  3. Avatar von Martin Mahn
    Martin Mahn

    Nun ja – nach meinem Dafürhalten wäre wohl wenigstens ein Hinweis auf den Vorrang von Interimsvergaben angezeigt gewesen. Dieses Rundschreiben lädt so doch förmlich zu einer Überstrapazierung der restriktiv auszulegenden Ausnahmetatbestände ein.