Im Vergabeblog lesen – und sehen – Sie es zuerst: Der Bundesrat hat am Freitag, 25. September, zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) Stellung bezogen.
Angesichts des Umfangs der Umsetzung gleich dreier EU-Richtlinien überraschend kurz mit nur 11 Seiten (Stellungnahme im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW).
Dabei geht es weitgehend um Nebenkriegsschauplätze, wie z.B. die Nutzbarkeit der nach dem Gesetzentwurf zu erhebenden Daten zu Unterschwellenvergaben, die Änderung von „Menschen mit Behinderung“ in „Menschen mit Behinderungen“ oder die Aufnahme eines Haftungsprivilegs für die Mitglieder der Vergabekammer.
„Mit den Ländern doch weitestgehend geeinigt“, kommentiert dann auch Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
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