Umweltfreundliche Beschaffung lässt sich nur dann anhaltend und wirksam umsetzen, wenn sie im Denken und Handeln einer Institution fest verankert ist. Wie dies gelingen kann und welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind, darauf geht das neue „Hintergrundpapier Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des UBA ein.
Mit umweltfreundlicher Beschaffung üben öffentliche Institutionen eine Vorbildfunktion gegenüber Bürger/-innen sowie Unternehmen aus und tragen dazu bei, strategiesche nationale und internationale Ziele, zum Beispiel in Bezug auf die Schonung des Klimas und Energieeffizienz zu erreichen. Auch lassen sich durch umweltfreundliche Beschaffung (insbesondere bei Einbeziehung der Lebenszykluskosten) in vielen Fällen Kosten sparen.
Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren stehen öffentlichen Auftraggebern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können in die Bedarfsermittlung, in die Auswahl des Auftragsgegenstandes, in die Leistungsbeschreibung, in Nebenangebote, bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung einfließen sowie bei der Ausführung des Auftrages einfordert werden.
Umweltfreundliche Beschaffung ist vor allem dann gut umsetzbar, wenn sich die Entscheidungsträger/- innen, zum Beispiel die Leiter von Verwaltungseinrichtungen oder die Stadträte klar dazu bekennen und auch frühzeitig die Bedarfsträger/-innen und die Verantwortlichen für Umweltschutz- und Energiefragen einbezogen werden. Um den Effekt, den Beschaffung im Bund, in den Ländern und Kommunen für die Erreichung von Umweltschutzzielen leisten kann, zu verstärken, bietet es sich an, Beschaffungsstellen nicht allein in der Funktion der reinen „Bestellungsabwicklung“ zu sehen, sondern sie auch als aktiv Handelnde in übergeordnete Planungs- und Budgetierungsphasen sowie als Innovationstreiber zur Erreichung strategischer Ziele einzubinden.
Quelle: Umweltbundesamt
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