Kategorie:
Nachhaltige Beschaffung
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Die Abschätzung von Lebenszykluskosten ist mittlerweile gängig und es stehen verschiedene Arbeitshilfen und Werkzeuge zur Verfügung. Das Umweltbundesamt (UBA) hat hierzu das LCC-CO2-Tool zur Verfügung gestellt, das nun im Rahmen der Zuschlagsbewertung bis zu fünf Angebote gleichzeitig und komfortabel auswerten lässt. Erläuterungen zur Anwendung des Tools gibt das aktualisierte UBA-Schulungsskript zur Berechnung von Lebenszykluskosten.
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Die Ausschreibungshinweise des Umweltbundesamtes (UBA) richten sich an öffentliche und private Bauherrschaften, Kommunen, Vergabestellen, Planende und Ausführende, die Gründächer als Bestandteil einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung planen und beschaffen.
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Am 29. September 2026 fand im Bundesministerium des Innern (BMI) das 3. Stakeholder-Netzwerktreffen des Interministeriellen Ausschusses für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) mit Kommunen, Ländern und dem Bund statt.
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Der neue Beschaffungsleitfaden für Betonwaren des Umweltbundesamtes (UBA) enthält für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, wie der Einsatz ressourcenschonender Rezyklate sowie klimaschonende Lösungen für Herstellung und Transport der Betonwaren in der Beschaffung gefördert werden kann.
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Die EU Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern praktische Leitlinien für die Bewertung des Beitrags zu Nachhaltigkeit und Resilienz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung an die Hand zu geben. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Zwar werden teilweise Bestimmungen aus Unionsvorschriften paraphrasiert, es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Rechte und Pflichten nach der Netto-Null-Industrie-Verordnung oder anderen verbindlichen Instrumenten, wie der STEP, zu erweitern oder einzuschränken.
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Ein neuer Bericht der EU Kommission untersucht verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im öffentlichen Beschaffungswesen und analysiert, wie dieses besser im zukünftigen Rechtsrahmen der EU berücksichtigt werden kann.
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Die öffentliche Beschaffung befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Während auf Bundesebene mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz vor allem Vereinfachung, Digitalisierung und schnellere Verfahren im Mittelpunkt stehen, entwickelt sich auf Landesebene eine andere Dynamik: Immer mehr Bundesländer nutzen ihre Landesvergabegesetze und Verwaltungsvorschriften, um Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele verbindlich insbesondere in der Bauvergabe zu verankern. Diese Entwicklung macht Nachhaltigkeit zunehmend zu einer strategischen Steuerungsgröße – und nicht mehr lediglich zu einem fakultativen Zuschlagskriterium.
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Das vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegte Kurzgutachten untersucht die Auswirkungen des vom Bundesgesetzgeber in der 21. Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge auf die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Eine zentrale Änderung umfasst die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro. Ein Kurzgutachten des UBA untersucht die Auswirkungen auf die umweltfreundliche Beschaffung.
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Das Bundesheer setzt für den Transport von Truppen, Passagieren, Leichtverletzten oder Gerät Transporthubschrauber des Typs Black Hawk ein. Der Rechnungshof nahm die Modernisierung beziehungsweise Modifikation von neun Black-Hawk-Hubschraubern, die bereits im Einsatz sind, und die Beschaffung von drei zusätzlichen Black Hawks unter die Lupe. In seinem veröffentlichten Bericht „Transporthubschrauber Black Hawk – Modifikation und 1. Nachbeschaffung“ stellt er eine Reihe von Mängeln bei der Vergabe fest. So musste das erste Vergabeverfahren zur Modifikation wegen grober vermeidbarer Verfahrensfehler widerrufen und neu durchgeführt werden. Bei der Beschaffung
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Bund startet neue Förderung für kommunale Klimaanpassungskonzepte
BMUV stellt zehn Millionen Euro für nachhaltige Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz bereit
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Vom 15. Mai bis 15. August 2025 können sich Kommunen um finanzielle Unterstützung zur Entwicklung von Konzepten für nachhaltige Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz bewerben. Zur Verfügung stehen Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).










