Die Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 13. April 2016.
Dabei geht es um ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6547), in dem die Fraktion fordert, entsprechende Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft „sofort“ einzustellen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu übertragen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Im Zentrum stehe dabei, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen solle.
Damit habe sich der Bund auf die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft zur Bewirtschaftung des Bundesfernstraßennetzes beziehungsweise der Bundesautobahn festgelegt. Die ressortübergreifenden Planungen hätten das Ziel, privates Kapital für den Straßenbau zu mobilisieren und institutionellen Kapitalanlegern sichere Anlagemöglichkeit mit höheren Renditen zu verschaffen, als sie in der derzeitigen Niedrigzinsphase üblich seien.
Eine Zentralisierung der in Länderzuständigkeit erbrachten Leistungen in einer Bundesfernstraßengesellschaft sei mit erheblichen politischen Widerständen und administrativen Umsetzungsproblemen verbunden, heißt es im Antrag weiter. Dies würde die Leistungsfähigkeit im Bereich Planung und Bau von Bundesfernstraßen über Jahre verringern.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Professor Torsten Böger, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), Stefan Gerwens (Pro Mobilität), Thomas Hailer vom Deutschen Verkehrsforum, Klaus Schierhackl, ASFINAG, Heiko Stiepelmann, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Carl Waßmuth, Gemeingut in BürgerInnenhand, und Michael Ziesak vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600, und soll gegen 13.00 Uhr beendet sein.
Quelle: Bundestag
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