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Ausführungsgesetze zum Verkehrswegeplan

Die Bundesregierung hat die Entwürfe für drei Ausführungsgesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) (18/9350) vorgelegt. Insgesamt will der Bund laut BVWP bis 2030 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investieren

Die Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen (18/9523), die Bundesschienenwege (18/9524) und die Bundeswasserstraßen (18/9527) sollen die aus dem Jahr 2004 stammenden derzeitigen Bedarfspläne ersetzen (Straßen und Schiene) beziehungsweise die Bedarfe erstmals gesetzlich regeln (Wasserstraßen).

Dabei setzt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Priorität „Erhalt vor Aus- und Neubau“. 141,6 Milliarden Euro stehen für den Erhalt, den Ersatz oder die Sanierung bestehender Verkehrswege oder deren Teile zur Verfügung. Schwerpunkt der Investitionen ist nach Regierungsangaben die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen. Im Fokus stehe also „das dem weiträumigen Verkehr dienende Netz“. Bis 2030 sind dafür Investitionen von 98,3 Milliarden Euro eingeplant.

Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel. Im Besonderen gehe es dabei um Hauptachsen und Knoten der Verkehrsnetze. Der Großteil der Investitionsmittel werde auf großräumig bedeutsame Projekte konzentriert.

Bei der Bedarfsplanung geht die Bundesregierung den Vorlagen zufolge von starken Zuwächsen – ausgehend vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 – bei der Transportleistung vor allem im Güterverkehr (plus 38 Prozent), aber auch im Personenverkehr (plus 13 Prozent) aus. Im Güterverkehr werde der Prognose nach die Bahn mit 43 Prozent den stärksten Zuwachs bei der Verkehrsleistung haben, gefolgt vom Lkw mit 39 Prozent und dem Binnenschiff mit 23 Prozent. Die Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr wird nach Regierungsangaben – trotz abnehmender Einwohnerzahl – weiterhin wachsen (plus 13 Prozent). Dabei werde der Pkw-Verkehr um 10 Prozent zunehmen, wird erwartet.

In den Entwürfen für die Ausführungsgesetze listet die Bundesregierung die geplanten Bauvorhaben auf. Zugleich wird die Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben beschrieben. Weiter verweist die Regierung darauf, dass die Bedarfspläne nach Ablauf von jeweils fünf Jahren daraufhin überprüft werden, ob sie der Verkehrsentwicklung angepasst werden müssen.

Quelle: Bundestag

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