Die Lkw-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/9440) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am 09.11.2016 in geänderter Fassung zu. Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dafür.
Bisher erhebt der Bund danach die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig. Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, will die Regierung die Nutzerfinanzierung konsequent vorantreiben. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse prüfen.
Auf Änderungsantrag der Koalition beschloss der Ausschuss, dass landschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern von der Maut ausgeschlossen werden sollen. Daneben forderte der Ausschuss die Regierung auf, auf unterschiedliche Mautsätze zwischen Autobahn und Landstraßen zu verzichten. Zwei Änderungsanträge der Linksfraktion blieben erfolglos. Darin forderten die Abgeordneten unter anderem, die Maut auch auf Omnibusse auszuweiten.
Quelle: Bundestag
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