Anlässlich der geplanten Grundgesetzänderung zur Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft erklärt Reinhold Dellmann, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg: „Die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft muss sich konsequent und ausschließlich an verkehrspolitischen Zielen orientieren! Finanzwirtschaftliche Überlegungen dürfen dabei keine Rolle spielen. Sonst drohen den Nutzern von Autobahnen hohe Mautgebühren, die zur Finanzierung der Rendite privater Investoren genutzt werden. Die Beteiligung Privater an der neuen Infrastrukturgesellschaft muss daher im Grundgesetz ausgeschlossen werden.“
Der Verband lehnt zudem den Einsatz von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Autobahnen und Bundesfernstraßen strikt ab. Reinhold Dellmann weiter: „Jede Privatisierung oder Teilprivatisierung der Infrastrukturgesellschaft fördert am Ende den Einsatz sogenannter ÖPP-Vergaben. Diese Vergaben sind aus unserer Sicht hochproblematisch, da dabei nur Großkonzerne zum Zug kommen. Der bauwirtschaftliche Mittelstand wird benachteiligt, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Als Vertreter der regionalen mittelständischen Bauwirtschaft sprechen wir uns daher klar gegen den Einsatz von ÖPP-Modellen bei Erhalt und Ausbau der Infrastruktur aus.“
Quelle: Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.
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