Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie kommentiert das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen:
„Wir begrüßen ausdrücklich den am 14.12.2016 gefassten Kabinettbeschluss, mit dem auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr beschlossen wurde. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat richtigerweise trotz aller Kritik an diesem wegweisenden Projekt festgehalten und einen Meilenstein in der Verkehrspolitik gesetzt.“ Mit diesen Worten kommentierte am 14.12.2016 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper den Beschluss eines Gesetzespaketes zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, zu dem auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bau, Planung und Betrieb der Bundesautobahnen gehört. Die bislang zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Finanzierungs- und Ausführungsverantwortung könne nun auf Bundesebene zusammengeführt und das Management von Deutschlands Autobahnen aus dem Spiel politischer Interessen herausgenommen werden. „Die Gesellschaft kann sich endlich einer ganzheitlichen und strategischen Netzplanung widmen“, betonte Knipper. Allerdings komme es nun darauf an, den Investitionshochlauf in der Übergangsphase nicht zu gefährden. Deshalb sei eine zügige Schaffung baureifer Projekte notwendig.
Knipper begrüßte, dass sich in dem Errichtungsgesetz wesentliche Eckpunkte wiederfänden, die von der Bauindustrie bereits zu Anfang der Debatte eingebracht wurden. Mit der Zuweisung sämtlicher Mauteinnahmen an die Gesellschaft werde ein Finanzierungskreislauf Straße errichtet und das Mautaufkommen für Ausbau, Erhalt und Betrieb zweckgebunden. Gleichzeitig werde mit der Möglichkeit, Tochtergesellschaften zu errichten, das Prinzip „so viel Zentralität wie nötig, so viel Dezentralität wie möglich“ umgesetzt. „Hierdurch wird wichtige vor-Ort-Kompetenz erhalten, ohne die eine effiziente Projektrealisierung nicht möglich wäre“, bemerkte Knipper.
Zur weiter anhaltenden Privatisierungskritik fand Knipper deutliche Wort: „Weder die Bauindustrie noch die Versicherer waren für eine Privatisierung. Wir haben die jetzt beschlossenen Privatisierungs-Schranken immer befürwortet.“ Es sei allerdings wichtig, dass Bundesminister Dobrindt klargestellt habe, dass die Gesellschaft auch weiterhin auf Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante zurückgreifen könne, und es sich dabei nicht um eine Privatisierung durch die Hintertür handele. Knipper: „Die Gesellschaft muss auf eine Vielfalt an Modellen zurückgreifen können, denn es gibt nicht eine Lösung für alles, sondern es müssen passende Lösungen für die unterschiedlichen baulichen Herausforderungen gefunden werden. Hierzu gehört neben der konventionellen Beschaffung, dem Funktionsbauvertrag und Design-and-Build-Modellen auch ÖPP.“
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
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