Die neue Unterschwellenvergabeordnung – UVgO – soll als Nachfolgeregelung zur VOL/A, 1. Abschnitt für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte noch im Laufe des Januar 2017 in der finalen Fassung veröffentlicht werden.
Das würde exakt dem ursprünglichen Zeitplan des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums entsprechen, nach dem die neuen Regelungen durch Bund und Länder nach Einigung auf einen finalen Text Anfang diesen Jahres in Kraft gesetzt werden sollten. Man beachte: Dies muss jedes Bundeland durch Verweis auf die UVgO in landesrechtlichen Vorschriften für sich tun! Es beibt spannend, ob und inwieweit die Länder dem folgen werden.
Vorausgegangen waren intensive Diskussionen, zahlreiche Verbände hatten Stellungnahmen eingereicht (hier zusammengefasst). Die UVgO orientiert sich an der neuen Vergabeverordnung (VgV), gleichzeitig werden aber einfachere Regelungen für den Unterschwellenbereich eingeführt.
Die dem Vernehmen nach finale Fassung der UVgO finden Sie hier, die dazugehörigen Erläuterungen hier. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll noch im Januar erfolgen.
Quelle: u.a. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Seminartipp:
„Die UVgO – Reform des Vergaberechts unterhalb der Schwellenwerte“ – Was kommt auf die Praxis zu?
Das Seminar richtet sich nicht nur an Mitarbeiter von Vergabestellen, sondern auch und insbesondere an die entsprechende Leitungsebene, um sich einen grundlegenden Überblick über die geänderte Rechtslage zu verschaffen (Seminardetails und Anmeldung). Unser komplettes Seminarangebot finden Sie unter www.dvnw-akademie.de.
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