Um die öffentliche Auftragsvergabe an Rettungsdienstleister gab es Streit zwischen der Stadt Köln und der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dieser ist nun – vorerst – entschieden.
Was war passiert? Derzeit werden 51 Prozent des Rettungsdienstes in der Domstadt über die Berufsfeuerwehr abgedeckt, die anderen 49 % hat die Stadt an vier lokale Dienstleister (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst) vergeben. Bereits 2011 hatte es Streit um die Vergabe der Rettungsdienste in der Domstadt – damals in europaweiter Ausschreibung – gegeben. Kein Wunder: Schließlich geht es um einen Auftragswert von mehr als 50 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren.
Im Sommer läuft der geltende „Rettungsdienstbedarfsplan“ aus, eine Neuvergabe der Rettungsdienstleitungen war somit fällig. Die Kölner Stadtverwaltung empfahl – ganz vergaberechtskonform – eine europaweite Ausschreibung. Der Stadtrat, das Kölner Stadtparlament, hielt dagegen und plädierte für die Anwendung einer Ausnahmeregelung im Vergaberecht (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, mehr dazu auch hier), die es in engen Grenzen ermöglicht, Dienstleistungen im Rettungswesen ohne allgemeine Ausschreibung – und damit ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung – zu vergeben, sodass man getreu dem Motto „bekannt und bewährt“ weiterhin auf die lokalen Dienstleister zurückgreifen könne.
Von einer solchen „Bereichsausnahme“ wollte die Kölner Stadtverwaltung – anders als z. B. die Stadt Solingen – jedoch keinen Gebrauch machen, zumal Auslegung und Wirksamkeit der Ausnahmevorschrift umstritten sind. Sie verwies stattdessen auf die Möglichkeit von Nachprüfungsverfahren durch potentielle Bieter. So könnten übergangene Anbieter von Rettungsdienstleistungen die freihändige Auftragsvergabe gerichtlich anfechten, wodurch der Stadt Strafzahlungen und Schadenersatzforderungen im Millionenbereich drohen würden.
Gleichwohl hat sich der Rat der Stadt Köln am 19. Januar gegen eine europaweite Ausschreibung der Kölner Rettungsdienste entschieden. Das Auswahlverfahren wird somit nur unter den genannten lokalen Organisationen stattfinden. Einer der konkurrierenden Anbieter hat unterdessen bereits eine entsprechende Klage gegen diese Entscheidung angekündigt.
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