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VK Bund: keine Fehler im Vergabeverfahren LKW-Maut

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag der AGES Road Charging Services GmbH & Co. KG (AGES), Langenfeld, zurückgewiesen. Der Nachprüfungsantrag richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, aufgrund derer das Unternehmen AGES nicht weiter am Bieterverfahren um das LKW-Mautsystem teilnehmen kann.Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Im September 2018 läuft der derzeitige Betreibervertrag für das deutsche LKW-Mautsystem aus. In einem mehrstufigen Verfahren sucht der Bund einen neuen Vertragspartner, der den Betrieb des Mautsystems ab 2018 übernehmen soll. Wir haben keine Fehler des Bundes im bisherigen Vergabeverfahren festgestellt. Der Bund durfte aufgrund der von ihm aufgestellten Kriterien das Unternehmen AGES vom weiteren Wettbewerb ausschließen.“

Die Betreibergesellschaft für das deutsche LKW-Mautsystem ist die Toll Collect GmbH. Bislang werden die Anteile an der Toll Collect GmbH von einem Konsortium bestehend aus der Deutschen Telekom, Daimler Financial Services sowie dem französischen Vinci-Konzern gehalten. Der Bund besitzt eine sogenannte Call-Option, mit der er bis zum 1. September 2018 die von dem Konsortium gehaltenen Anteile erwerben will. Diese Anteile sollen dann auf den Gewinner der laufenden Ausschreibung übertragen werden. Mit diesem Unternehmen wird anschließend der neue Betreibervertrag abgeschlossen.

Das Ausschreibungsverfahren läuft in zwei Stufen ab. Zunächst sollen in einem sogenannten Teilnahmewettbewerb maximal vier Unternehmen bzw. Konsortien ausgewählt werden. Mit diesen wird dann anschließend über die von ihnen eingereichten Angebote verhandelt.

Nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs wurde AGES nicht zu den weiteren Verhandlungen zugelassen, weil das Unternehmen im Vergleich zu weiteren vier Mitbewerbern eine Referenz vorgelegt hatte, die nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums im Vergleich zu den Referenzen der Mitbewerber schlechter zu bewerten war. Konkret ging es um eine Referenz, mit der die Bewerber dokumentieren sollten, dass sie selbst oder ein von ihnen benanntes Drittunternehmen bereits über Erfahrungen mit dem produktiven Betrieb eines Mautsystems verfügen.

Diese Bewertung wurde von AGES vor der beim Bundeskartellamt angesiedelten Vergabekammer des Bundes angegriffen. Mit gestrigem Beschluss hat die Vergabekammer die seitens des Bundesverkehrsministeriums vorgenommene Bewertung als rechtsfehlerfrei beurteilt und den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

Der Beschluss der Vergabekammer ist noch nicht bestandskräftig. Gegen die Entscheidung kann AGES innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen, über die gegebenenfalls das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Quelle: Bundeskartellamt

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