„Privatisierungen der Autobahnen und Bundesfernstraßen müssen grundgesetzlich ausgeschlossen werden“, fordert der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, mit Blick auf die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft.
Auch der Bundesrechnungshof hatte mehrfach eindringlich vor den Folgen einer Privatisierung gewarnt. „Ich kann den Bundestagsabgeordneten nur empfehlen, dem Rat der obersten Finanzhüter zu folgen: Eine Einbeziehung Privater darf hinsichtlich Bau oder Betrieb weder für das Gesamt- noch für das Teilnetz der Autobahnen und Bundesfernstraßen erfolgen – auch nicht durch die Hintertür über umfangreiche ÖPP-Projekte,“ erklärt Loewenstein.
Die mittelständische Bauwirtschaft lehnt ÖPP-Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur grundsätzlich ab. Zum einen wird aufgrund ihrer Größe von 100 km und mehr die mittelständische deutsche Bauwirtschaft vom Markt ausgeschlossen; zum anderen gibt die Politik ihre Verantwortung für eine einheitliche technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung des Autobahnnetzes aus der Hand.
Grundsätzlich hält es Loewenstein für sinnvoll, eine effiziente Struktur für Planung, Bau, Ausbau und Erhalt der Autobahnen und Bundesfernstraßen über die Ländergrenzen hinweg zu schaffen. Wichtigste Voraussetzung bei der Gründung der „Bundesinfrastrukturgesellschaft“ bleibt aber, dass die öffentliche Hand die Verantwortung für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge vollständig behält. „Die Gesellschaft ist ausschließlich an verkehrspolitischen Zielen auszurichten. Sie darf kein Vehikel sein, die Nutzer von Autobahnen – also die Steuer- und Mautzahler – als Retter von Versicherungsgesellschaften und Banken heranzuziehen,“ mahnt der Präsident.
Auch die Kontrollrechte des Bundestages müssen sichergestellt werden. Die Rechtsform der Gesellschaft darf keinesfalls ohne Parlamentsbeteiligung geändert werden. Außerdem sollte der Bundesrechnungshof das Recht erhalten die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft und ihrer Einrichtungen zu prüfen. Sofern die Gesellschaft Aufgaben Dritten überlässt, muss auch diesen gegenüber ein Prüfrecht bestehen. „Es wäre völliger Irrsinn, als Parlament die Gründung einer „Bundesfernstraßengesellschaft“ zu beschließen und sich gleichzeitig selbst zu entmachten. Ich kann davor nur warnen. Mangelnde Kontrollmöglichkeiten sind am Ende immer teuer – für den Steuerzahler“, so Loewenstein abschließend.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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