Diese Entscheidung verwundert ein wenig. Mindestens muss es aber doch so sein, dass der festgelegte Preis zuvor vom Auftraggeber so festgelegt wird, dass die Einhaltung des Mindeslohns möglich ist. Wird der Preis so niedrig festgelegt, dass Angebote nur unter Umgehung des Mindestlohnes möglich sind, so ist auch der Auftraggeber in der Verantwortung.

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