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Politik und Markt

Positionspapier zur Ausschreibung für Windenergie an Land: Ergebnisse verfehlen EEG-Ziele

Die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an  Land in 2017 verfehlen nach Einschätzung der Branchenverbände wesentliche Zielvorgaben des EEG und haben in der Windbranche zu großer Verunsicherung geführt. Nun haben das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, Spitzenverbände und Unternehmen der Windenergiebranche ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht.

1. Ergebnis: Marktkonzentration statt Akteursvielfalt und echter Bürgerenergie

Das Ziel der Bundesregierung mit der Novelle des EEG 2016 die Akteursvielfalt zu erhalten und Bürgerenergie zu schützen, wird verfehlt. So entfielen in der ersten Ausschreibungsrunde rund 35 % des Volumens auf Gesellschaften von zwei Projektentwicklern. In der zweiten Ausschreibungsrunde wurden sogar über 60 %  des Volumens an Gesellschaften eines einzigen Projektentwicklers vergeben. Mit den bisherigen Ausschreibungen ist also eine Konzentration des Marktes auf wenige Akteure erfolgt. Anstatt echte Bürgerenergie zu fördern, hat sich die gesetzlich definierte „Bürgerenergiegesellschaft“ zu einem Geschäftsmodell entwickelt, um den Markt „abzuräumen“.

2. Ergebnis: Spekulation statt fairer Wettbewerb

Auch das Ziel eines echten Wettbewerbs wird klar verfehlt. Rund 95 % des bisher bezuschlagten Volumens muss auf Grund der Privilegien für gesetzlich definierte „Bürgerenergiegesellschaften“ erst in 4,5 Jahren realisiert werden. 90 % aller Projekte verfügen aber zum Zeitpunkt des Zuschlags nicht über die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung, so dass deren Realisierung zum Teil hoch unwahrscheinlich ist. D.h. im Rahmen der Ausschreibungsrunden fanden spekulative Wetten auf die Zukunft statt – anstelle des von der Bundesregierung erwarteten Wettbewerbs verlässlicher Projekte. Projektideen mit langen Realisierungszeiträumen konkurrieren mit bereits genehmigten Projekten, die in 30 Monaten realisiert werden müssen. Diese spekulativen Projekte bestimmen damit den Höchstpreis für die kommenden Ausschreibungsrunden, an denen jedoch nur genehmigte Projekte teilnehmen können.

3. Ergebnis: Industrieller Fadenriss und Arbeitsplatzabbau statt stetiger Ausbau und Energiewendepfad

Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung mit der EEG-Novelle war ein stabiler Ausbaupfad für eine verlässliche Entwicklung der Energiewende. Dieses Ziel wird bisher deutlich verfehlt. Der Windenergie in Deutschland droht in den kommenden Jahren eine Flaute! Geht die Entwicklung so weiter, werden Ende 2017 rund 2.700 MW Windenergieleistung an gesetzlich definierte „Bürgerenergiegesellschaften“ vergeben sein, mit deren Realisierung erst in über vier Jahren zu rechnen ist. Dabei basieren viele Gebotspreise offensichtlich allein auf einer höchst fragwürdigen Wette auf die technologische Entwicklung, deren erfolgreiche Realisierung unbekannt bleibt. Diese bisher rein spekulativen Projekte lassen einen deutlichen Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land in den Jahren 2019 und 2020 erwarten und verursachen damit einen industriellen Fadenriss. Diese Entwicklung lässt eine weitere Beschleunigung des bereits heute spürbaren Arbeitsplatzabbaus in der Branche befürchten. Gleichzeitig wird die gewünschte Abstimmung mit der Netzausbauplanung nicht erreicht.

4. Moratorium greift zu kurz – Genehmigung ab der nächsten Ausschreibungsrunde im November notwendig

Im Zusammenhang mit der Einführung des Mieterstromgesetzes hat die Bundesregierung zugesagt, die Ausschreibungsrunden kontinuierlich auszuwerten und gegenzusteuern, sofern sich Fehlentwicklungen abzeichnen oder die Regelung zur Bürgerenergie im EEG zu Missbrauch und Umgehungstatbeständen führt.

Die Bundesregierung hat die Fehlentwicklung zwar bereits erkannt und mit einem Moratorium für die ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 reagiert. Die Änderung hätte jedoch bereits zur dritten Ausschreibungsrunde im November 2017 erfolgen müssen, um die beschriebenen Effekte für weitere 1.000 MW ausgeschriebene Leistung zu verhindern. Diesen Weg hatten die Verbände – BDEW, VKU, VDMA, BEE und BWE – bereits im Juni 2017 vorgeschlagen.

I. Kurzfristige Forderung bereits für die dritte Ausschreibungsrunde:

  • Nur Projekte mit der erforderlichen BImSchG-Genehmigung werden zugelassen.
  • Projekte müssen grundsätzlich innerhalb von 24 bzw. 30 Monaten nach einem Zuschlag in Betrieb genommen werden.

II. Forderungen für Ausschreibungsrunden ab 2018:

  • Das Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – wie im Moratorium für die ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 – muss dauerhaft ins EEG übernommen werden.
  • Die Bundesnetzagentur muss den vorhandenen Spielraum bei der Festlegung des Höchstpreises für die Ausschreibungsrunden in 2018 nutzen.
  • Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 ist durch Sonderausschreibungen der vorgesehene Ausbaupfad sicherzustellen, um die beschriebenen Effekte der Ausschreibungsergebnisse in 2017 zu kompensieren.
  • Die zusätzlichen Ausbaumengen sollen in den kommenden fünf Jahren „netto“ wieder ausgeglichen werden und zwar anhand des tatsächlich realisierten Ausbaus aus den Ausschreibungsrunden in 2017.

Das Positionspapier ist unterzeichnet vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, den Spitzenverbänden des Windenergiesektors und zahlreichen Unternehmen. Sie können das Dokument hier downloaden (PDF, 480 KB).

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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