Die Bundesregierung hält an der geplanten Schließung des Flughafens Tegel nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) fest. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13173) hervor.
„Die Bundesregierung steht zum Konsensbeschluss von 1996“, heißt es in der Antwort. Die Gesellschafter Brandenburg, Berlin und der Bund seien sich einig, dass sie diesen Konsensbeschluss von 1996 „gemeinsam getroffen haben und auch nur gemeinsam ändern können“. Der Konsensbeschluss sehe vor, „dass Schönefeld als Single-Airport betrieben und die innerstädtischen Verkehrsflughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden“.
In der Antwort verweist die Bundesregierung auf Betrachtungen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), die die Flughäfen Schönefeld und Tegel betreibt, wonach der dauerhafte Weiterbetrieb des Flughafens Tegel unter anderem voraussetzen würde, „dass sowohl der Widerrufsbescheid zur Betriebsgenehmigung als auch die Aufhebung der Planfeststellung für den Flughafen Tegel zurückgenommen, geändert oder neu beschieden werden müsste“. Festhalten will die Bundesregierung der Vorlage nach an dem Vorhaben, einen neuen Regierungsflughafen am Standort des BER zu errichten. Eine von den Grünen zu dieser Antwort erbetene Begründung legt sie nicht vor.
Was die Abfertigungskapazitäten angeht, so wird der BER nach Auskunft der FBB bei seiner Inbetriebnahme mit einer Kapazität von 22 Millionen Passagieren im Jahr und mit einem Servicestandard „Optimum“ starten, heißt es in der Antwort. In den ersten Jahren nach Inbetriebnahme sei eine Kapazitätserweiterung von 22 auf 27 Millionen vorgesehen. Der geplante Neubau des Terminals T1E erweitere die Kapazität am BER um weitere 6 Millionen Passagiere im Jahr.
Von den Grünen gefragt, ob das prognostizierte Fluggastaufkommen in Berlin ohne einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel abzuwickeln sei, verweist die Regierung erneut auf Aussagen der FBB, die diese Frage bejahe. Die FBB wolle mit dem Ausbauprogramm und dem Masterplan BER 2040 darstellen, wie das prognostizierte Passagierwachstum bedarfsgerecht und flexibel am Standort BER bewältigt werden kann, heißt es in der Antwort. Der Bund werde als Gesellschafter der FBB gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg die Geschäftsführung der FBB dabei unterstützen, den Betrieb und bedarfsnotwendigen Ausbau des BER nach dessen Inbetriebnahme „anforderungsgerecht sicherzustellen“.
Quelle: Deutscher Bundestag
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