Die Bundesregierung kann keine Angaben zum Streitwert im stattgefundenen Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem Bund und der Bertreibergesellschaft A1-Mobil bezüglich des ÖPP-Projektes (Öffentlich-Private Partnerschaft) Bundesautobahn A1 Hamburg – Bremen machen. Das geht aus der Antwort (18/13633) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13506) hervor. Dies habe zum einen damit zu tun, dass die Satzung des Schlichtungsausschusses zum ÖPP-Projekt A1 Hamburg – Bremen die Vertraulichkeit der Inhalte des Verfahrens vorsehe.
Darin verweist die Bundesregierung auch auf die Vorbemerkung zu ihrer Antwort (18/13093) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/12894) in der es heißt, bei den ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich bestehe insbesondere ein Interesse des Bundes, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vertraulich zu behandeln. Diese beinhalteten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt. Ihre Offenlegung wäre laut Regierung geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern. Es bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausrichten.
Zur Beantwortung der Frage, wann die Bundesregierung von der drohenden Insolvenz und der Klageabsicht der Betreibergesellschaft A1-Mobil gegen die Bundesregierung informiert worden sei, wird in der Vorlage auf die schriftliche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Dorothee Bär (CSU), auf eine Frage von Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) vom 4. September 2017 (18/13533) verwiesen. Darin heißt es, im Zuge eines Schlichtungsverfahrens, welches Ende 2015 eingeleitet worden sei, habe die A1-Mobil den Konzessionsgeber (Bund) über das Zurückbleiben der tatsächlichen hinter den von A1-Mobil erwarteten Mauteinnahmen informiert. Gleichzeitig habe A1-Mobil zum Ausdruck gebracht, dass man mit den finanzierenden Banken an einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage arbeite. Von der Klageabsicht sei das BMVI durch A1-Mobil am 14. Juli 2017 schriftlich in Kenntnis gesetzt worden.
Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter schreibt, habe der Bund im Falle einer Insolvenz von A1-Mobil als Konzessionsgeber „nach den vertraglichen Regelungen im Falle einer Beendigung des Vertrags das Recht, für den Konzessionsnehmer (A1-Mobil) in dessen Nachunternehmerverträge einzutreten“. Damit bestünde sowohl die Möglichkeit, sich für den Betriebsdienst auf der Strecke dieser Verträge zu bedienen oder die Strecke dem staatlichen Betriebsdienst wieder einzugliedern. Hierfür stünden Teile der Haushaltsmittel zur Verfügung, die durch den Wegfall der Betreibervergütung frei würden.
Quelle: Bundestag
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