Die derzeitig geltenden Wertgrenzenregelungen in Schleswig-Holstein (§ 9 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO)) werden verlängert und gelten unverändert fort. Die Verlängerung gilt allerdings zunächst nur bis zum 01.10.2018, da an diesem Tag die SHVgVO außer Kraft tritt.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)
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