Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
Politik und Markt

Schleswig-Holstein: Wertgrenzen gelten bis 01.10.2018

Die  derzeitig geltenden Wertgrenzenregelungen in Schleswig-Holstein (§ 9 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO)) werden verlängert und gelten unverändert fort. Die Verlängerung gilt allerdings zunächst nur bis zum 01.10.2018, da an diesem Tag die SHVgVO außer Kraft tritt.

(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert