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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/12/2017 Nr. 34881

Bekanntmachung der neuen Schwellenwerte im Bundesanzeiger erfolgt

EUHeute, am 29.12.2017, wird – und damit noch rechtzeitig vor dem 01.01.2018 – die Bekanntmachung der neuen Schwellenwerte auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Einordnung: In § 106 Abs. 2 GWB wird (dynamisch) auf die EU-Schwellenwerte der entsprechenden EU-Richtlinien verwiesen. Nach dessen § 106 Abs. 3 GWB sind die neuen Schwellenwerte jeweils nach deren Veröffentlichung durch die EU-Kommission auch national im BAnz zu veröffentlichen:

„(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt die geltenden Schwellenwerte unverzüglich, nachdem sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, im Bundesanzeiger bekannt.“

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