Die Zahl der Bundesländer, welche die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft setzen, steigt weiter. Nach Hamburg, Bremen und Bayern wird die “UVgO” künftig auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in das Landesvergaberecht übernommen und die dort bislang noch geltende VOL/A ablösen.
So plant das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 01.07.2017 die Einführung der UVgO. Im Sinne einer bundesweiten Einheitlichkeit der UVgO ist eine 1:1-Umsetzung geplant.
Auch im Ländle ist die Tür für die UVgO nunmehr offen. Bereits am 1.1.2018 trat die maßgebliche Regelung im Haushaltsbegleitgesetz 2018/19 (hier, mit der Änderung des §§ 55 LHO) in Kraft, welche die Umsetzung der UVgO ermöglicht. Darin wird der bisherige Vorrang der öffentlichen Ausschreibung aufgehoben und mit der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichgestellt.
Damit ist zumindest haushaltsrechtlich der Weg für die UVgO in Baden-Württemberg frei. Allerdings ist sie aktuell noch nicht anwendbar. Vor der landesweiten Geltung muss nun noch die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) angepasst werden.
(Quellen: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Landtag von Baden-Württemberg)
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