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Politik und MarktVerkehr

Hannover: Aufregung um Interimsvergabe an Bus-(Sub)Unternehmen

Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).

Nun soll auch ein Hannoveraner Busunternehmen (“Regiobus”) nach Ansicht von Experten mit seiner Praxis der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer gegen geltendes EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht verstoßen haben, wie die die Neue Presse aus Hannover berichtet.

Was ist der Vorwurf? Das Unternehmen habe im Rahmen einer Interimsvergabe – vorausgegangen war die Insolvenz des bisherigen Subunternehmens – einen neuen Subunternehmer gesucht und auch gefunden. Das Ganze hatte nur ein Geschmäckle. Es roch nach Filz, da das bezuschlagte Unternehmen der Regiobus schon seit längerem gut bekannt war. Also wieder eine Vergabe nach dem eigentlich aus dem Marktrecht herrührenden Prinzip “bekannt und bewährt” (welches auf Weihnachts-, Floh- und Gemüsemärkten seine Berechtigung haben mag, jedoch nicht im Wettbewerbsrecht)? Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Viel zu lange für eine “Interimsvergabe” monieren Vergaberechtsexperten – und andere Busunternehmen, die auch gern zum Zuge (oder besser: zum Busse) gekommen wären. Diese hätten jedoch nie von der Ausschreibung erfahren.

Das Unternehmen Regiobus berief sich darauf, dass das Auftragsvolumen der Interimsvergabe “per annum” unter dem EU-Schwellenwert von (seit 1.1.2018 beträgt dieser 443 000 Euro, siehe Vergabeblog.de vom 19/12/2017, Nr. 34820) gelegen habe, ab dem der Auftrag europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Allerdings war der Auftrag für mind. 2 Jahre ausgeschrieben. Das Volumen eines Auftrags berechnet sich jedoch bezogen auf die gesamte Laufzeit des Vertrages.

Genaue Zahlen wollte Regiobus dem Bericht zufolge aus Gründen „schutzwürdiger Belange der Vertragspartner“  nicht nennen. Das Blatt zitiert einen Vergaberechtler mit folgender Einschätzung zur zulässigen Laufzeit solcher Interimsvergaben, die ja eigentlich dazu gedacht sind kurzfristigem und dringendem Bedarf abzuhelfen: Wegen der besonderen Dringlichkeit sei eine solche Vorgehensweise im Einzelfall schon gerechtfertigt. Die Interimsvergabe dürfe aber nur solange anhalten, bis eine ordnungsgemäße Ausschreibung erfolgt ist. Eine Vergabe bis 2020 wegen einer Firmeninsolvenz sei daher wohl wettbewerbswidrig. Aber auch hier gelte: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die von Regiobus geschlossenen Verträge zum Teil noch aus der Zeit vor 1998 stammen sollen. Auch dies wäre wettbewerbswidrig. Solche Verträge hätte man kündigen und neu ausschreiben müssen, so der Experte in der NP. Eigentlich sei dies ein Fall für die Europäische Kommission, welche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von Amtswegen verfolgt.

Zum vollständigen Artikel geht es hier.

Quelle: Neue Presse

Anm. d. Red.: Übrigens: Zur umstrittenen Dringlichkeitsbeschaffung neuer U-Bahn-Wagen bei der Berliner BVG hat sich im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) eine interessante Diskussion entwickelt (hier im Fachausschuss Politik & Markt). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.

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