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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 25/04/2018 Nr. 36881

Bundesrechnungshof rügt unwirtschaftliches Verhalten in den Bereichen Gesundheit, Steuern, Bundeswehr und Straßenbau

Der Bundesrechnungshof kritisiert insbesondere ein Missmanagement der Bundeswehr. So verzögere und verteuere schlechtes Projektmanagement die Modernisierung von Fregatten gravierend (2017 Bemerkungen – Ergänzungsband Nr. 7). Zudem solle die Bundeswehr die Kapazitäten in Eurofighter-Simulatoren bestmöglich für fliegerische Ausbildung nutzen (2017 Bemerkungen – Ergänzungsband Nr. 08).

Als Ergänzung zu seinen Bemerkungen 2017 veröffentlicht der Bundesrechnungshof weitere Prüfungsergebnisse. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“,

sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.

Die aktuelle Ergänzung zu den Bemerkungen 2017 umfasst u. a. folgende Beiträge, in denen die Bundesverwaltung den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes nicht gefolgt ist.

(Anmerkung der Redaktion: Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.)

Bundeswehr

Schlechtes Projektmanagement verzögert und verteuert Modernisierung von Fregatten gravierend (Nr. 7)

Bei der Modernisierung von IT-Systemen auf Fregatten hat die Bundeswehr Fehler im Projektmanagement gemacht. Dadurch verzögerte sich die Modernisierung dieser Systeme, mit denen z. B. Radaranlagen und Waffen gesteuert werden, um Jahre. Die Kosten pro Schiff verfünffachten sich von 6 auf 30 Mio. Euro. Die Bundeswehr hat diese Probleme mit verursacht. Sie beschrieb die Anforderungen im Vertrag nur unzureichend und richtete kein effektives Qualitätsmanagement ein. Aufgrund der Vertragsgestaltung konnte die Bundeswehr die Mehrkosten auch nicht dem Auftragnehmer anlasten. Die Bundeswehr hatte zudem vereinbart, wesentliche Bestandteile des IT-Systems erst nach Abnahme zu testen. In der Folge hat sie Leistungen (wie z. B. Software) bezahlt, die nicht ihren Anforderungen genügten.

Ähnliche Mängel in der Vertragsgestaltung hat der Bundesrechnungshof bereits bei anderen Rüstungsprojekten festgestellt. Die Bundeswehr sollte daher ein besseres Projektmanagement sicherstellen. Dazu gehört auch, Elemente der Einsatzprüfung vorzuziehen und in die Abnahme zu integrieren. So könnte sie bei der Abnahme die Einsatzreife besser beurteilen und vermeiden, dass sie untaugliches Material abnimmt.

Kapazitäten in Eurofighter-Simulatoren bestmöglich für fliegerische Ausbildung nutzen (Nr. 8)

Die Übungsmöglichkeiten in ihren Simulatoren nutzt die Luftwaffe nicht in vollem Maße, obwohl ihr Eurofighter für die fliegerische Ausbildung fehlen. Fliegerische Fähigkeiten der Kampfpilotinnen und Kampfpiloten konnten dadurch nur eingeschränkt aufgebaut und erhalten werden. Diese sollen nach einer NATO-Forderung jährlich 180 Flugstunden absolvieren, um ihre fliegerische Befähigung zu gewährleisten. Davon können sie bis zu 40 Flugstunden in den Eurofighter-Simulatoren leisten. Die NATO-Forderung von 180 Flugstunden jährlich erfüllten aber nur wenige Pilotinnen und Piloten. Keine/r hatte im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 mehr als 30 Flugstunden in Simulatoren geleistet. In 2017 plante die Luftwaffe 900 bereitstehende und bereits bezahlte Simulatoren-Flugstunden nicht für die fliegerische Ausbildung ein – obwohl nicht genügend Eurofighter verfügbar waren. Die Luftwaffe sollte ihre Simulatorkapazitäten bestmöglich nutzen, um fehlende Übungsmöglichkeiten im Eurofighter soweit wie möglich zu kompensieren. Keinesfalls sollte sie bereitstehende und bezahlte Kapazitäten in den Simulatoren ungenutzt lassen.

„Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.

Quelle: Bundesrechnungshof

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