Diese Woche soll es soweit sein. Nach der Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) NRW (
soll nun die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Es wird damit gerechnet, dass der erforderliche Anwendungsbefehl in den VV zu § 55 LHO-NRW zu Ende dieser Woche im Ministerialblatt (MBl. NRW) veröffentlicht wird.
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