Der Bund hat im vergangenen Jahr 20,8 Milliarden Euro im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten zur Verfügung gestellt. Davon gingen 6,6 Milliarden Euro als Unterstützung an die Länder und Kommunen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/2499) vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und der Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2017 (19/2499). Der Bericht wurde vom Deutschen Bundestag angefordert und dient dazu, über die Mittelverwendung der Länder zu informieren. Dazu enthält der Bericht zahlreiche detaillierte Statistiken.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, gab der Bund neben der Unterstützung für der Länder und Kommunen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro weitere 14,2 Milliarden Euro für Flüchtlings- und Integrationskosten aus, an denen sich die Länder nicht beteiligt hätten. 6,8 Milliarden Euro davon seien auf die Bekämpfung von Fluchtursachen entfallen.
Der größte Teil der an die Länder gezahlten 6,6 Milliarden Euro betraf die Integrationskostenpauschale, die zwei Milliarden Euro betrug. Den größten Teil der Pauschale erhielt Nordrhein-Westfalen mit 433 Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit 314 und Baden-Württemberg mit 266 Millionen Euro. 1,16 Milliarden Euro dienten der Beteiligung an Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF und eine pauschale Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehnten Flüchtling. Die Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrug 350 Millionen Euro. Die Verbesserung der Kinderbetreuung kostete 774 Millionen Euro, und für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau wurden 226 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Als Kompensationsmittel zur sozialen Wohnungsbauförderung wegen Beendigung der Finanzhilfen stellte der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HLE)
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