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Vergabeverfahren Toll Collect GmbH

Der Zuschlag im Vergabeverfahren für die Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH zum Betrieb des Lkw-Mautsystems bis 2030 wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der Zuschlagskriterien Preis (70 Prozent) und Qualität (30 Prozent) erteilt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2602). Die Zuschlagsentscheidung soll der Antwort zufolge im Jahr 2018 erfolgen. Die Übertragung der Geschäftsanteile an den erfolgreichen Bieter ist nach einer sechsmonatigen Interimsphase, in der der Bund die Anteile an der Toll Collect GmbH selbst hält, zum 1. März 2019 vorgesehen. Am 1. März 2019 soll die Laufzeit des neuen Betreibervertrags beginnen.

Wie die Regierung in der Antwort weiter schreibt, sei vor der Veröffentlichung der europaweiten Auftragsbekanntmachung eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt worden. Bei der Untersuchung seien auch Erfahrungen aus anderen Ländern einbezogen worden. Festgestellt worden sei, „dass der Betrieb des Mautsystems durch einen privaten Betreiber wirtschaftlicher ist als der Eigenbetrieb durch den Bund“, heißt es in der Antwort. Auf dieser Basis sei entschieden worden, die Leistungserbringung durch einen privaten Betreiber auszuschreiben.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)

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