Sehr geehrter Herr Ott,
interessant wäre nun der umgekehrte Fall. Wenn die Vergabestelle (vorsorglich) eine Planungsleistung EU weit ausschreibt, obwohl diese einzelne Leistung unterschwellig ist, wäre dann eine Zuständigkeit der Vergabekammer „automatisch“ und „zwangsläufig“ gegeben ? Für die Bieter ist es jedenfalls dann nicht transparent, wenn das Verfahren so gewählt wurde, im Rügefalle sich jedoch die Vergabestelle oder die Kammer dann wieder auf den Standpunkt zurückzieht es wäre der Rechtsweg nun doch nicht möglich, weil das Verfahren nur „vorsorglich“ gewählt wurde.

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