Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Die mit der Erweiterung des Streckennetzes verbundenen Änderungen wurden schrittweise über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr umgesetzt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3374) auf eine Kleine Anfrage (19/2899) der Fraktion Die Linke schreibt.
Der Betrieb des erweiterten Mautsystems durch die Toll Collect GmbH sei vertraglich (MaB40K) geregelt. Der jetzige Betreibervertrag mit Toll Collect laufe Ende August 2018 aus. Danach gelte „ein vollständig neues Vertragsregime“, heißt es in der Antwort weiter.
Pläne für eine weitere Ausdehnung der Lkw-Maut gebe es nicht. Elektrisch betriebene Lkw sollen ab 2019 komplett von der Maut befreit werden. Von der Mautbefreiung werde ein Großteil der bereits heute zugelassenen rund 12.000 Elektro-Nutzfahrzeuge profitieren.
Die ermittelten Positionsdaten dürfen ausschließlich für den Zweck der Mauterhebung genutzt und verarbeitet werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Daten nach anderen Rechtsvorschriften sei unzulässig. Folglich sei auch eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken, etwa in Form von Zusatzdiensten, ausgeschlossen.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/PK)
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