Die Beendigung der Schiedsverfahren zwischen dem Bund und dem Mautbetreiber Toll Collect GmbH trägt nach Aussage der Bundesregierung dazu bei, einheitliche Wettbewerbsbedingungen aller Bieter im laufenden Vergabeverfahren für Anteile der Toll Collect GmbH durch die Schaffung der gleichen Ausgangslage für die Angebotskalkulation zu gewährleisten. Das geht aus der Antwort (19/3249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2903) hervor. Durch die Beendigung der Schiedsverfahren seien die Komplexität der vertraglichen Regelungen, die Streitanfälligkeit und die Risiken für alle Parteien reduziert worden, schreibt die Regierung.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
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