Die Bundesregierung beabsichtigt, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Lkw-Mautbetriebes „nach Abschluss des Lkw-Maut-Vergabeverfahrens und des Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes in geeigneter Form zugänglich zu machen“. Das geht aus der Antwort (19/4391) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4119) hervor. Eine kurzfristige Veröffentlichung lehnt die Regierung der Vorlage zufolge ab. Der Bundesrechnungshof führe derzeit eine Prüfung des Vergabeverfahrens Lkw-Maut durch, heißt es in der Antwort. Um dem Prüfungsergebnis der externen Finanzkontrolle nicht vorzugreifen, könne zum aktuellen Zeitpunkt kein Zugang zu den genannten Unterlagen gewährt werden.
Der Herausgabe stehe zudem entgegen, dass die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung schützenswerte Überlegungen enthalte, die bei Bekanntwerden geeignet seien, den vergaberechtlichen Wettbewerb und die von den Bietern im Vergabeverfahren Lkw-Maut gebotenen Preise zum Nachteil des Bundes zu beeinflussen. Eine Veröffentlichung vor Abschluss des Vergabeverfahrens würde nach Aussage der Regierung den Bietern Einblick darüber verschaffen, ab wann der Bund die Wirtschaftlichkeit der Angebote gegeben sieht. Da die Bieter so ihre Angebote entsprechend anpassen könnten, wäre der Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot beeinträchtigt, schreibt die Bundesregierung.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
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