Die von der Bundesregierung geplante „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ könnte bei großen Neu- und Ausbauvorhaben auf der Schiene eine Zeitersparnis von etwa fünf Jahren bringen. Das sagte Dirk Rompf von der DB Netz Ag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montagnachmittag.
Durchschnittlich würden diese Vorhaben aktuell rund 20 Jahre dauern, sagte Rompf, die Neuregelung, zu der Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/4459) vorgelegt hat, könne etwa Planfeststellungsverfahren um etwa 3,5 Jahre verkürzen. Man begrüße den Vorschlag daher ausdrücklich.
Lob gab es auch von Heike van Hoorn vom Deutschen Verkehrsforum: Man sei sehr zufrieden damit, dass die Regierung mit dem Entwurf einen „sehr schnellen Vorstoß“ mache und Änderungen anstoße, die sehr zügig umsetzbar seien. Die geplante Einführung eines Projektmanagers etwa könne zu einer „Straffung der Verfahren“ führen und zusätzlich „externe Kompetenz“ generieren. Van Hoorn stellte zudem fest, es könne sinnvoller sein, zentrale Elemente im Verwaltungsverfahrensgesetz einzuführen anstatt nur einzelne Fachgesetze zu ändern.
Rechtsanwalt Dieter Posch warb dafür, parlamentarische Entscheidungen im Verwaltungsverfahren bei besonders großen und wichtigen Infrastrukturprojekten einzuführen. Das Planfeststellungsrecht sei dafür nicht das geeignete Instrument, da es bei solchen Vorhaben auch immer eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen um gewünschte Lösungen gebe. Häufig müsse dafür über den Vorrang verschiedener Rechtsgüter entschieden werden. Dies sei mehr als eine „Abwägungsentscheidung im klassischen verfahrensrechtlichen Sinne“.
Der Jurist Holger Weiß betonte, es gehe bei dem Gesetzentwurf auch um das wichtige Anliegen, für mehr Akzeptanz der Bürger bei großen Vorhaben zu sorgen. Daher sehe er die angesprochene Verzahnung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren kritisch: Das Raumordnungsverfahren garantiere in seinem zeitlichen Vorlauf, dass man sich noch nicht auf eine Variante festlege, daher würden seine Ergebnisse auch nur als eine „Art Gutachten“ in das Planfeststellungsverfahren einfließen. Hier sei denkbar, über eine größere Verbindlichkeit des Raumordnungsverfahrens nachzudenken.
Nils Klammradt von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi zeigte sich sehr skeptisch angesichts des angesprochenen Projektmanagers: Installiere man einen solchen, verlagere man wesentliche Aufgaben der Behörden an private Dritte und verstärke den „schleichenden Trend zur Privatisierung“. Sinnvoller seien mehr Personal und mehr Kompetenzen in den Behörden; letztere müsse allerdings nach dem Personalabbau der 1990er-Jahre erst wieder aufgebaut werden. Doch nur so seien die Behörden in der Lage, Entscheidungen nachvollziehen und kontrollieren zu können.
Rechtsanwalt Armin Frühauf warnte davor, Verfahren durch Veränderungen des materiellen Rechts und damit einhergehend durch eine Verminderung von Standards verkürzen zu wollen. Dies bedeute „massive Eingriffe“ für die Betroffenen. Zudem sei die lange Dauer der Projekte wesentlich durch eine lange Vorbereitungs- und Planungsphase begründet – hier müsse man ansetzen.
Werner Reh vom BUND mahnte an, es müsse eine klare Priorisierung von Projekten im Bereich Straßenbau geben. Verzettele man sich dort bei der Planung, führe das zu „dramatischen Verzögerungen. Derzeit gebe es vor allem in der Verwaltung und an den Gerichten mangelnde personelle Kapazitäten. Seine Organisation vermisse zudem Maßnahmen zur Beschleunigung der schienengebundenen Verkehre.
Dirk Brandenburger von der DEGES Deutsch Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH sagte, die Möglichkeit zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen sei „essentiell“. Er denke dabei vor allem an Dinge wie archäologische Grabungen oder Kampfmittelbeseitigung. Hier müssten Aufgaben in einem teils erheblichen zeitlichen Vorlauf erledigt werden.
Quelle: Bundestag (hib 768/2018)
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