Das Verteidigungsministerium hat eine „Fachaufsicht Vergabe der Bundeswehr“ über allen Beschaffungsstellen des Ministeriums eingerichtet und die Anforderungen in der Zentralen Dienstvorschrift zur „Inanspruchnahme externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ betont. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4933) mit. Zudem sei die Vergabe in einem neuen Referat zentralisiert worden, um die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen. Der Bundesrechnungshof habe der Regierung in einem Schreiben vom 31. Oktober dieses Jahres mitgeteilt, dass die ergriffenen Maßnahmen geeignet seien, um einen ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und transparenten Einsatz von externen Beratern in der Bundeswehr künftig zu gewährleisten.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/AW)
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