Wieso der als ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private Partnerschaft) durchgeführte Ausbau der Bundesautobahn A24 statt mit dem im Planfeststellungsbeschluss von 2011 geplanten sechsstreifigen Vollausbau im Teilabschnitt zwischen Fehrbellin und Kremmen lediglich mit einem verbreiterten befahrbaren Standstreifen erfolgt, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(19(5690). In der Antwort heißt es, die für die A24 prognostizierte Verkehrsbelastung erfordere keinen sechsstreifigen Vollausbau.
Das dem Stand der Technik entsprechende und somit den Ausbauplanungen zugrunde zu legende Regelwerk (Richtlinien für die Anlage von Autobahnen – RAA) gebe als Einsatzbereich für vierstreifige Autobahnquerschnitte Verkehrsstärken von bis zu rund 70.000 Kfz/24 h an. Die vergangenen Prognosen hätten diesen Wert nie erreicht, weder die von 2006 für 2015 (rund 60.000 Kfz/24 h) noch die Projektprognose aus 2009 für 2020 (rund 50.000 Kfz/24 h). Die Prognose für 2025 (42.000 – 45.000 Kfz/24 h) und die aktuelle Zielnetzprognose des Bundes aus 2018 für 2030 (40.000 – 45.000 Kfz/24 h) bestätigten die Richtigkeit der Entscheidung für den gewählten Ausbaustandard, schreibt die Regierung.
Auf die Frage, durch wen und wann entschieden wurde, „entgegen dem Planfeststellungsbeschluss, eine abweichende Baumaßnahme beim Projekt A 24 umzusetzen“, antwortet die Regierung: „Im Ergebnis der Untersuchung mehrerer Varianten bei der Projektentwicklung haben Bund und Land im Sommer 2014 den Projektzuschnitt abschließend vereinbart.“ Die Grunderneuerung mit anschließender Ausstattung mit temporärer Seitenstreifenfreigabe werde als Einzelfalllösung mit Blick auf die spezifische örtliche und verkehrliche Situation des Teilabschnitts zwischen Fehrbellin und Kremmen verfolgt, heißt es in der Antwort.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
0 Kommentare