Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können. Die neuen Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes für Gartengeräte orientieren sich an den Kriterien des Blauen Engel, der sehr anspruchsvolle Lärmanforderungen enthält.
Verbrennungsmotorbetriebene Gartengeräte entsprechen nicht den weiterentwickelten anspruchsvollen Lärmkriterien des Umweltzeichens Blauer Engel und sind deshalb im Geltungsbereich des Zeichens nicht mehr enthalten. Analog zum Blauen Engel wurden die Ausschreibungsempfehlungen ausschließlich für Gartengeräte mit Elektromotor (Netz- oder Akkubetrieb) erarbeitet.
Die Ausschreibungsempfehlungen enthalten neben Lärmanforderungen weitere wesentliche Produktkriterien, z. B. an schadstoffarme Gerätematerialien sowie langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion. Akkubetriebene Geräte müssen mit schadstoffarmen und langlebigen Akkus betrieben werden. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus sicherzustellen.
Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gartengeräten ist in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und kann über die Internetseite des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden, hier.
Auf der Internetseite von „Blauer Engel“ ist eine – bisher kurze – Liste eingerichtet, welche Gartengeräte mit „Blauen Engel“ zertifiziert wurden.
Quelle: Umweltbundesamt
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