Am 6. Februar 2019 hat der Generalanwalt (GA) Niels Wahl seine Schlussanträge vorgelegt. Im Ergebnis gelangt GA Wahl zu der Auffassung, dass die Klage Österreichs abgewiesen werden soll.
Auch wenn das Klageverfahren (Rs. C-591/17) der Republik Österreich gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit durch die Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe damit noch nicht entschieden ist, handelt es sich bei dem Gutachten des Generalanwaltes um eine wichtige Weichenstellung. Häufig folgen die Richter des Europäischen Gerichtshofes den Empfehlungen der Generalanwälte.
GA Wahl, der seine Schlussanträge mit dem Satz: „Du sollst nicht diskrimineren“, einleitet, untersucht in seiner Begutachtung, warum das Vorbringen Österreichs, das sich auf eine angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stützt, auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs „Diskriminierung“ beruht.
Der Schlussantrag kann über CURIA nachgelesen werden, hier.
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