Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (19/9477) vorgelegt.
Neben redaktionellen Änderungen werden mit der Verordnung auch Änderungen im Bereich der Ausschreibungen für Bauleistungen umgesetzt. Die akualisierten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A werden erst durch die Änderung der statischen Verweise in der VgV und der VSVgV in Kraft gesetzt.
Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang an den Auftrag des Koalitionsvertrages, in dieser Legislaturperiode zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen. Hierzu wird ein Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe nach ergebnisoffener Diskussion zu September 2019 erwartet.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HLE)
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