In der Arbeitsunterlage „Länderbericht Deutschland 2019 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte“ zum Europäischen Semester 2019 erkennt die EU Kommission Entwicklungspotential im öffentlichen Auftragswesen in Deutschland.Auf Seite 75 des Berichts (SWD(2019) 1004 final) heißt es:
„Das öffentliche Auftragswesen ist in Deutschland durch ein dezentralisiertes öffentliches Vergabewesen, ein komplexes Rechtssystem und einen Mangel an Daten und Transparenz gekennzeichnet. Mit 1,2 % des BIP verzeichnet Deutschland in der EU seit Jahren die niedrigsten Werte für EU-weit ausgeschriebene Aufträge (der EU-Durchschnitt liegt bei 4,25 % des BIP). Mehr Transparenz könnte die Qualität der Dienstleistungen verbessern und weitere Effizienzgewinne ermöglichen. Sie könnte auch die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen in öffentliche Investitionen stärken. In Teilen des Gesundheitssektors ist die Zahl der veröffentlichten Ausschreibungen gering; in zahlreichen Fällen ging nur ein Angebot ein. Bislang beschränkt sich die Vergabe öffentlicher Aufträge häufig noch auf etablierte oder wenig innovative Lösungen und bleibt das Potenzial zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen ungenutzt.
Die elektronische Auftragsvergabe ist nunmehr verbindlich vorgeschrieben, was auch dazu beitragen könnte, den Datenmangel zu beheben. Daten zum öffentlichen Auftragswesen werden derzeit nicht zentral erfasst. Sobald die Vergabestatistikverordnung vollständig umgesetzt ist, wird sich die Situation verbessern. Eine bessere Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe könnte auch die Datenverfügbarkeit im öffentlichen Auftragswesen verbessern. Seit dem 18.10.2018 ist bei allen öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwelle das elektronische Vergabeverfahren vorgeschrieben; damit ist ein wichtiger Schritt getan. Das komplexe Rechtssystem mit unterschiedlichen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene stellt jedoch für öffentliche Auftraggeber wie Wirtschaftsteilnehmer nach wie vor eine Herausforderung dar.“
Quelle: Mitteilung der EU Kommission COM(2019) 150 final
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