Nach Meldungen der Bundesingenieurkammer (BIngK) soll der EuGH in dem Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI (Rs. C-377/17) für den 4. Juli 2019 einen Verkündungstermin festgelegt haben.
Der Generalanwalt am EuGH Szpunar hatte in seinem Schlussantrag zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält (vgl. Meldung: , Besprechung: ).
Die Bundesingenieurkammer hofft nach nun, dass die Kammer die Notwendigkeit der verbindlichen Sätze für das Gesamtgefüge im Planungswesen in Deutschland erkennt. Nach Auffassung der BingK habe die Bundesregierung im Verfahren gegenüber der Kommission und auch gegenüber dem Gerichtshof wiederholt belegen können, dass die Mindest- und Höchstsätze verhältnismäßig seien und damit keinen Verstoß gegen höherrangiges EU-Recht darstelle. Auch sollen andere Mitgliedsstaaten der EU sowie die europäischen Dachverbände der Ingenieure und der Architekten wiederholt betont haben, dass sie in den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI keine wettbewerbsbehindernden Regelungen erkennen.
Quelle: BingK
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