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Politik und MarktVerkehr

Verkehrsausschuss stimmt Vorschlag zur EU-Richtlinien-Umsetzung zur Unabhängigkeit von Betreibern der Schienenwege zu

Der Verkehrsausschuss hat am Mittwoch seine Zustimmung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/9738) erteilt, mit dem die Änderung der EU-Richtlinie „bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur“ in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2016/2370 (zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur) sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit von Betreibern der Schienenwege auf Grund der Neuregelung des 4. Eisenbahnpakets grundlegend neu gestaltet werden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den durch einen Antrag der Koalitionsfraktion leicht abgeänderten Regierungsentwurf. Die AfD-Fraktion und die Linksfraktion stimmten dagegen.

Laut der Vorlage muss künftig ein Betreiber von Schienenwegen (EIU) rechtlich getrennt von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) – also den Anbietern der Dienstleistung – sein. In vertikal integrierten Unternehmen – wie etwa der Deutschen Bahn AG (DB AG) – muss der Neuregelung zufolge der Infrastrukturbereich von anderen Bereichen innerhalb des Unternehmens getrennt sein. Keiner der anderen Bereiche dürfe einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen des Betreibers der Schienenwege hinsichtlich der wesentlichen Funktionen ausüben, heißt es in dem Entwurf. Geregelt wird auch die Pflicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Aufstellung von Notfallplänen für Fahrgäste im Falle einer Verspätung von mehr als 60 Minuten.

Während der Debatte im Ausschuss verwies ein Vertreter der Unionsfraktion darauf, dass ein Großteil der Regelungen schon lang geltendes Recht in Deutschland sei. Die fehlenden Regelungen seien weitestgehend eins-zu-eins umgesetzt worden. Das sei gut für die Rechtssicherheit und ein Beitrag gegen überbordende Bürokratie. Im Änderungsvorschlag von Union und SPD seien zudem zwei Vorschläge des Bundesrates aufgenommen worden, mit denen eine Klarstellung bei der Umsetzung der Richtlinie erfolge.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die begrüßenswerte Idee des 4. Eisenbahnpakets, zu mehr Wettbewerb auf der Schiene zu kommen, schon im Vorfeld von mehreren EU-Staaten unterlaufen worden. Zudem habe die Bundesregierung eben keine eins-zu-eins Umsetzung vorgelegt, was erst durch den Koalitionsantrag geheilt worden sei. Durch den Gesetzentwurf, so urteilte der FDP-Vertreter, seien keine wesentlichen Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen zu erwarten.

Die AfD unterstütze den in der Richtlinie deutlich werdenden Trennungsgedanken von Netz und Betrieb, sagte ein Fraktionsvertreter. In keiner Weise sei es jedoch zufriedenstellend, was aktuell an Transparenz bei der Bahn erreicht worden sei – verglichen mit dem, was bei der Richtlinienumsetzung möglich gewesen wäre, wurde kritisiert.

Es sei zu begrüßen, dass in der Richtlinie die Möglichkeit geschaffen worden sei, mit der Deutschen Bahn AG einen integrierten Konzern in Deutschland zu haben, hieß es von Seiten der SPD. Gut sei auch, dass mit der Richtlinie und ihrer Umsetzung die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Bahn etabliert worden sei. Es gebe inzwischen viele andere europäische Staaten, die versuchen würden, sich an den LuFV zu orientieren, sagte der SPD-Vertreter.
Nach Auffassung der Linksfraktion ist es widersinnig, die Eisenbahnen in Europa in Konkurrenz zueinander aufzustellen anstatt Kooperationsvereinbarungen zu treffen. Bei der Eisenbahn handle es sich nicht um einen beliebigen Markt, sondern um ein öffentliches Gut, sagte die Fraktionsvertreterin. Das Gesetz führe aber zu einer Verschärfung des Wettbewerbs, was die Linksfraktion nicht unterstütze.

Auch im Wettbewerb gebe es Kooperationsmöglichkeiten, entgegnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er begrüßte die Richtlinienumsetzung insbesondere angesichts der vorgeschriebenen Notfallpläne und der vorgesehenen Stärkung der Regulierungsbehörde.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)

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