Die Nutzung externer Anbieter für Cloud-Dienste durch die Bundesregierung ist ein Thema ihrer Antwort (19/10826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10307). Die darin enthaltene Übersicht der genutzten Cloud-Dienste macht der Regierung zufolge deutlich, „dass die Bundesverwaltung vollwertige Dienste nutzt, die über die Bereitstellung einer bloßen Speicher-Infrastruktur hinausgehen“. Der Nutzung von Cloud-Diensten gehe ein fachlicher Bedarf einer Behörde voraus. Dieser Bedarf solle nach dem Beschluss des IT-Rats „Kriterien für die Nutzung von Cloud Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung“ nach Möglichkeit zuerst durch bundeseigene Dienstleister gedeckt werden. Ist dies nicht oder nicht wirtschaftlich möglich, könne unter bestimmten Voraussetzungen ein externer Cloud-Dienst beschafft werden.
Die in der erwähnten Übersicht genannten Cloud-Dienste können der Antwort zufolge nicht aus der Bundescloud bezogen werden, da sie in dieser nicht zur Verfügung stehen. Dies liege insbesondere daran, dass die Bundescloud für die Bearbeitung von Verschlusssachen (VS) bis zum Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) ausgelegt ist. Daher sei die Bundescloud nur aus den VS-Netzen des Bundes erreichbar und insbesondere nicht an das Internet angeschlossen.
„Die meisten verwendeten Cloud-Dienste zielen explizit auf den Austausch mit Dritten ab, die keinen Zugang zu den VS-Netzen des Bundes haben“, heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, evaluiert sie zurzeit die Bereitstellung von Cloud-Diensten im Internet.
Quelle: Heute im Bundestag
0 Kommentare