Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat im Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf für den Etat des kommenden Jahres vorgestellt. Zuvor hatte das Kabinett den Entwurf sowie die Finanzplanung bis 2023 gebilligt. Der Entwurf sieht für 2020 Ausgaben in Höhe von 359,9 Milliarden Euro vor. Das sind 3,5 Milliarden Euro mehr (+ 1 Prozent) als das Soll für 2019. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen 327,0 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen, 2019 waren es 325,5 Milliarden Euro. Die sogenannte schwarze Null soll weiter gehalten werden: Eine Neuverschuldung ist weder im kommenden Jahr noch in der Finanzplanung vorgesehen.
Die im Haushalt als Investitionen verbuchten Mittel sollen 2020 39,8 Milliarden Euro betragen und bis 2023 durchgeschrieben werden. 2019 liegt das Soll bei 38,9 Milliarden Euro. Die Finanzplanung des Bundes sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 366,2, für 2022 in Höhe von 372,4 und für 2023 in Höhe von 375,7 Milliarden Euro vor.
Gegenüber den im März verabschiedeten Eckwerten für den Haushalt 2020 und der Finanzplanung fallen die nun vorgelegten Ansätze niedriger aus. Grund dafür sind die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung. Demnach kann der Bund in den kommenden Jahren zwar weiterhin mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Die geschätzte Steigerung fällt aber geringer aus, als noch im November 2018 prognostiziert.
Scholz tauschte sich mit den Mitgliedern des Ausschusses unter anderem zu Detailfragen über eine im Entwurf vorgesehene globale Minderausgabe, die veranschlagte Höhe der Zinsausgaben sowie die Entnahme aus der Rücklage aus. Gegenstand der Diskussion war zudem die Entwicklung der Mittel für Investitionen. Während Vertreter der Oppositionsfraktion darauf hinwiesen, dass die Betonung absoluter Zahlen die tatsächliche Investitionsquote verschleiere, hob Scholz hervor, dass noch keine Bundesregierung so viel investiert habe wie nun vorgesehen. Vertreter der Koalitionsfraktionen argumentierten zudem, dass bei den Investitionen kein Problem mit der Bereitstellung der Mittel bestehe, sondern mit Abfluss und Umsetzung. Darauf hatte auch der Finanzminister hingewiesen.
Kritisch äußerten sich Mitglieder des Ausschusses aus Reihen der Union sowie der Grünen über die Planung der Bundesregierung, den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds nicht bereits mit dem Haushaltsentwurf vorzulegen. Die Bundesregierung plant, den Wirtschaftsplan im Rahmen weiterreichender klimapolitischer Entscheidungen im Herbst zu beschließen.
Der Bundestag wird sich nach Sommerpause mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die Zuleitung des Entwurfes an Bundestag und Bundesrat ist für den 9. August 2019 vorgesehen. Die erste Lesung ist für die Sitzungswoche vom 9. bis 13. September 2019 geplant. Die sogenannte Bereinigungssitzung ist für den 14. November 2019 terminiert. Die zweite und dritte Lesung soll in der Sitzungswoche vom 25. bis 29. November 2019 stattfinde.
Quelle: Bundestag
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