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Ministerialdirektor Dr. Philipp Steinberg im Interview – HOAI, Vergabestatistik, Wettbewerbsregister, Nachhaltige Beschaffung

Ministerialdirektor Dr. Philipp Steinberg ist Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Als Abteilungsleiter verantwortet Dr. Steinberg auch die Unterabteilung „Wettbewerbs- und Strukturpolitik – I B“, der mit dem Referat I B 6 das Referat „Öffentliche Aufträge; Vergabeprüfstelle; Immobilienwirtschaft“, geleitet von Ministerialrat Dr. Solbach, untersteht. Für den Vergabeblog stand Herr Dr. Steinberg für ein Interview zu aktuellen vergaberechtlichen Themen – HOAI, Vergabestatistik, Wettbewerbsregister, Nachhaltige Beschaffung – zur Verfügung.

Vergabeblog: Am 4. Juli 2019 hat der EuGH entschieden, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) als bindendes Preisrecht gegen EU-Recht verstoßen. Wie geht es jetzt weiter?

Dr. Philipp Steinberg: Der EuGH kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Dieses Urteil hat insbesondere zur Folge, dass die öffentlichen Stellen in Deutschland aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts verpflichtet sind, die Regelungen der HOAI, die für europarechtswidrig erklärt wurden, nicht mehr anzuwenden. Daher darf beispielsweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen Angeboten der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen.

Zu diesen unmittelbaren Folgen hatten wir bereits kurz nach dem Urteil entsprechende Informationen versandt. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind wir federführend zuständig für die Regelungen der HOAI, stimmen uns aber eng mit den anderen Bundesressorts ab, insbesondere dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Im Anschluss ist, nach gründlicher Prüfung des Urteils, natürlich die Frage zu klären, welche Anpassungen wir an der HOAI vornehmen werden, um den Vorgaben des Urteils Rechnung zu tragen. Hier gibt es verschiedene denkbare Optionen, deren Vor- und Nachteile wir jetzt abwägen und auch mit den betroffenen Kammern und Verbänden aufnehmen wollen, bevor wir uns auf eine der Möglichkeiten festlegen.

Vergabeblog: Welches Ziel verfolgt das BMWi bei der aktuell anstehenden Umsetzung der Vergabestatistikverordnung? Wie ist der aktuelle Stand?

Dr. Philipp Steinberg: Die Verfügbarkeit valider Daten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine evidenzbasierte Wirtschaftspolitik. Über die Beschaffungsaktivitäten in Deutschland liegen uns bisher aber leider nur sehr allgemeine Informationen vor. Daher haben wir bereits im Jahr 2016 die rechtlichen Grundlagen für die nationale Vergabestatistik gelegt, die sich derzeit im Aufbau befindet. Künftig sollen in der Vergabestatistik alle maßgeblichen Informationen über ein Vergabeverfahren erfasst werden. Dabei differenzieren die Anforderungen nach dem Auftragswert: Liegt der Auftrag oberhalb des EU-Schwellenwertes, muss der öffentliche Auftraggeber detailliertere Daten übermitteln als bei Aufträgen im Unterschwellenbereich.

Wir streben an, dass die Datenerhebung im Jahr 2020 beginnen kann. Derzeit gilt noch eine Übergangsregelung. Sobald der technische Aufbau der Vergabestatistik abgeschlossen ist, veröffentlicht das BMWi eine Bekanntmachung. Wir werden allerdings die zugrundeliegende Vergabestatistikverordnung im Lichte der technischen Erfordernisse – insbesondere derer des Statistischen Bundesamtes – anpassen.

Vergabeblog: Welche Herausforderungen bestehen beim Aufbau der Vergabestatistik?

Dr. Philipp Steinberg: Wie unsere Verwaltung ist auch das Beschaffungssystem in Deutschland föderal und dezentral organisiert. Daher gibt es auf allen staatlichen Ebenen eine große Zahl öffentlicher Auftraggeber, deren Vergabeverfahren möglichst vollständig von der Statistik erfasst werden sollen. Das Statistische Bundesamt erarbeitet hierfür derzeit in Zusammenarbeit mit uns ein Registrierungssystem für die Statistik, das eine möglichst weitgehende Erfassung der öffentlichen Auftraggeber sicherstellen soll.

Vergabeblog: Wo stehen die Arbeiten zur Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters? Wie wird das Wettbewerbsregister technisch und rechtlich umgesetzt?

Dr. Philipp Steinberg: Der technische Aufbau des Wettbewerbsregisters benötigt seine Zeit, da die Erstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur eine große Herausforderung darstellt. Das zuständige Bundeskartellamt hat hierzu einen Arbeitsstab zum Aufbau des Registers gebildet, mit dem wir von Seiten des BMWi eng zusammenarbeiten. Das Wettbewerbsregister soll ein modernes elektronisches Register werden, das die öffentlichen Auftraggeber möglichst vollelektronisch, einfach und ohne Zeitverlust abfragen können, um zuverlässige Informationen über das Vorliegen von Ausschlussgründen zu erhalten.

Gleichzeitig müssen natürlich die Belange des Datenschutzes bei einem solchen Register, das ja sensible Daten enthält, angemessen berücksichtigt werden. Außerdem muss noch die dazu gehörende Rechtsverordnung fertiggestellt werden, die Einzelheiten der Kommunikation mit der Registerbehörde regeln wird. Wir hoffen, dass das Wettbewerbsregister möglichst Ende des Jahres 2020 den Betrieb aufnehmen kann.

Vergabeblog: Die EU-Kommission hat Deutschland bei der durchschnittlichen Veröffentlichungsrate bei TED bereits mehrfach ein Transparenzdefizit attestiert (u.a. beim letzten Deutschen Vergabetag 2018). Basierend auf Zahlen des Jahres 2017, wurde ein EU-Durchschnittswert von 22 % bei öffentlichen Ausgaben einem deutschen Wert von 5,4 % gegenübergestellt. Teilen Sie diese Analyse und wenn ja, sind Maßnahmen geboten und wie könnten diese aussehen?

Dr. Philipp Steinberg: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, das spiegelt sich auch in der Beschaffung wider. Die Beschaffung ist in Deutschland überwiegend dezentral organisiert. Das führt zu einer Vielzahl von Vergabestellen, aber auch zu tendenziell kleineren Auftragswerten. Das mag teils erklären, weshalb die Quote der EU-weiten Vergabeverfahren relativ gering ist. Andererseits sind insbesondere durch die weitgehende E-Vergabepflicht und die Änderungen im GWB, wie etwa in § 120 Absatz 4 GWB, die die zentrale Beschaffung erleichtern, neue Anreize für eine Zentralisierung der Beschaffung gesetzt worden. Auch die OECD empfiehlt in einer Studie zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland eine stärkere Zentralisierung.

Vergabeblog: Welche Bedeutung misst das BMWi der nachhaltigen Beschaffung bei?

Dr. Philipp Steinberg: Selbstverständlich sind wir uns der besonderen Rolle der öffentlichen Beschaffung für eine nachhaltige Entwicklung bewusst. Mit seiner erheblichen Nachfragemacht kann der öffentliche Sektor wichtige Impulse für umweltfreundliche und innovative Lösungen setzen. Das neue Vergaberecht eröffnet in dieser Richtung bereits vielfältige Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Diese Potenziale sollten wir noch besser nutzen. Auf der anderen Seite müssen wir darauf achten, keine überzogenen Erwartungen zu wecken und die ohnehin komplexen Vergabeverfahren für Vergabestellen und Unternehmen nicht zu überfrachten, sondern handhabbar zu belassen. Es gilt, wie so oft, die richtige Balance zu finden.

Ein für mich ganz wesentlicher Aspekt zur Stärkung der nachhaltigen Beschaffung ist die Frage der Qualifizierung der Beschaffenden. Ohne entsprechende Fortschritte bei der Professionalisierung gehen auch Forderungen nach mehr verbindlichen Standards im Bereich nachhaltige Beschaffung ins Leere – denn auch diese müssen ja umgesetzt werden. Daher diskutieren wir gerade gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen betroffenen Bundesressorts, wie wir die deutschen Vergabestellen am besten konkret darin unterstützen können, möglichst nachhaltig zu beschaffen.

Vergabeblog: Sehr geehrter Herr Dr. Steinberg, vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte Jan Buchholz vom Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).

Hinweis der Redaktion

Herr Dr. Steinberg wird auf dem diesjährigen 6. Deutschen Vergabetag am 24.10.2019 als Keynote-Speaker und Teilnehmer der Podiumsdiskussion auftreten. Der 6. Deutsche Vergabetag ist bereits ausgebucht. Sie können sich jedoch auf der eingrichteten Warteliste eintragen lassen (per Mail an info@dvnw.de)

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