Am 15.11. fand die mündliche Verhandlung in dem Beschwerdeverfahren der ALSTOM (siehe ) gegen die BVG statt. Die BVG will bis zu 1500 U-Bahn-Wagen beschaffen. Verschiedenen Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass das Kammergericht sehr deutlich signalisiert habe, dass der Nachprüfungsantrag vollumfänglich unbegründet sei. ALSTOM habe den Antrag indes nicht zurückgenommen. In der Sachen soll entschieden werden. Die Entscheidung der Vergabekammer wurde auf Vergabeblog besprochen ().
Quellen:
- „Richterin weist Rügen zurück – Vergabe wohl rechtens„, Tagesspiegel
- „Schwere Vorwürfe gegen die BVG vor Gericht„, Berliner Zeitung
- „Alstom kann nicht loslassen„, TAZ
- „U-Bahn-Fahrhäste müssen weiter auf neue Züge warten„, Berliner Morgenpost
Hinweis der Redaktion
Der Beitrag wurde am 22.11.2019 überarbeitet. Neben dem Hinweis auf die Berichterstattung der Berliner Zeitung wurden weitere Verweise aufgenommen.
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