Die Änderung des NTVergG und der LHO tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 finden in Niedersachsen nunmehr die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung. Darüber hinaus werden mit der Gesetzesänderung u. a. der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20 000 Euro erhöht, Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und die Möglichkeit geschaffen, durch Einführung einer Informations- und Wartepflicht bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz sieht außerdem eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.
Nach Verkündung des Gesetzes im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird eine nichtamtliche Lesefassung bereitgestellt.
Die Landtagsdokumente sowie der Verlauf der parlamentarischen Beratungen sind hier abrufbar.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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