Die Bundesverwaltung führte zum 27.11.2019 die elektronische Rechnung (E-Rechnung) flächendeckend ein. Lieferanten der Bundesverwaltung können ab sofort Rechnungen elektronisch einreichen. Druck und postalischer Versand entfallen. Das ist gut für die Umwelt und verkürzt die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Begleichung.
Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, wünscht sich, dass viele Unternehmen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen: „Wir haben mit der Einführung der E-Rechnung ein Etappenziel auf unserem Weg, Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten, erreicht. Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung können nun die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung und Bearbeitung umfassend nutzen. Das ist ein großer Erfolg.“
Die Annahme von E-Rechnungen ist bereits seit 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes Pflicht. Mit dem Stichtag 27. November 2019 gilt dies nun auch für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung. Während einer Übergangsfrist bis zum 27.11.2020 können Rechnungen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Die Bundesländer regeln dies in eigener Gesetzgebung bis 18. April 2020. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten.
Umgesetzt wird die Einführung der E-Rechnung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Mitwirkung des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und der Bundesdruckerei GmbH sowie unterstützt durch Schütze AG und Bonpago GmbH. Ziel ist es, die papierbasierte Rechnungsbearbeitung durch einen elektronischen Rechnungseingang und einen möglichst einheitlichen digitalen Bearbeitungsprozess in der gesamten Bundesverwaltung abzulösen.
E-Rechnungen können ab sofort über eine komfortable Weboberfläche erstellt und eingereicht werden. Der Upload sowie die Einreichung via E-Mail einer schon erstellten E-Rechnung sind ebenfalls bereits möglich. Diese Lösung stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. In naher Zukunft wird zudem die Übermittlung via Webservice PEPPOL ermöglicht.
Quelle: BMI
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