Seit dem 27.11.2019 können für den Freistaat Thüringen tätige Unternehmen und Lieferanten ihre Rechnungen elektronisch an die Verwaltung senden. Das E-Rechnungsportal ist freigeschaltet worden.
Der Finanzstaatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, Dr. Hartmut Schubert (SPD), betont: „Die für den Freistaat Thüringen und seine Kommunen tätigen Unternehmen sind die ersten in Deutschland, die elektronisch Rechnungen bei einer Landesverwaltung einreichen können. Eine großartige Sache, die für Unternehmen einen echten Mehrwert bringt.“ Der CIO streicht zudem heraus: „Als kleines Bundesland unternehmen wir große Anstrengungen, um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Thüringer Verwaltungen sind auch digital serviceorientiert und wollen Unternehmen unterstützen.“
Der Freistaat Thüringen setzt bei der E-Rechnung auf die einheitliche Lösung des Bundes, das sogenannte zentrale Rechnungseingangsportal (OZG-RE). Damit ist Thüringen das erste Bundesland, das diese zentrale Rechnungseingangsplattform nutzt. „Die Mitnutzung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), einem innovativen Kooperationspartner des Freistaats. Gleichzeitig werden durch die gemeinsame Nutzung der E-Rechnungs-Plattform hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte erwirkt“, sagt Dr. Hartmut Schubert.
Auch die Thüringer Kommunen haben die Möglichkeit, diese Lösung mit zu nutzen. Dazu wurden Rechnungsadressen für alle Verwaltungen, sogenannte Leitweg-IDs, vergeben. Rund 250 kommunale Verwaltungen haben sich bisher angemeldet und können somit „ihren“ Unternehmen den neuen elektronischen Rechnungsservice bieten.
Der Zugang für Unternehmen zum neuen digitalen Service erfolgt über das Thüringer Verwaltungsportal: verwaltung.thueringen.de/
Verwaltungen selbst können sich über die E-Rechnung informieren und Ansprechpartner finden auf den Internetseiten des Finanzministeriums: finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/
Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, für oberschwellige Vergaben (Europaweite Ausschreibungen) den Unternehmen das Recht zur elektronischen Rechnungsstellung einzuräumen. Die Europarechtliche Regelung gilt ab April 2020. In Thüringen ist diese Anforderung mit dem Thüringer E-Government-Gesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Hierbei wurde der Termin auf den 27.11.2019 gesetzt. Unternehmen können die Rechnungen unabhängig vom Vergabewert elektronisch stellen.
Quelle: Finanzministerium Thüringen
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