Die Durchführung der Fluggast- und Gepäckkontrollen ist weitestgehend Mitarbeitern privater Sicherheitsdienstleistern übertragen. Diese Luftsicherheitskontrolldienstleistungen (Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5 Luftsicherheitsgesetz) werden in regelmäßigen Abständen neu dem Wettbewerb zugeführt, so jetzt auch am Flughafen Düsseldorf.
Basierend auf einem Beschaffungsauftrag der Bundespolizei und nach Bearbeitung der im November eingegangenen Vergabeunterlagen hat das Beschaffungsamt des BMI am 05. Dezember 2019 die Ausschreibung zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen auf dem Flughafen Düsseldorf veröffentlicht. Unter Einhaltung der bei solchen Ausschreibungen zu beachtenden Fristen wird der Zuschlag voraussichtlich bis Anfang April 2020 erteilt werden können.
Die Ausschreibung ist für alle Interessenten öffentlich einsehbar auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter http://www.evergabe-online.de. Die darin formulierten Anforderungen für Anbieter wurden von der Bundespolizei als zuständigem Bedarfsträger im Detail festgelegt.
Bei jeder Ausschreibung hat der bisherige Unternehmer die Leistung bis zu dem Übergang auf einen neuen Dienstleister (bzw. bis zum Auftragsbeginn mit demselben Dienstleister auf Grund des neuen Vertrages) zu erbringen. Das ist Standard bei Neuvergaben.
Wir bitten darüber hinaus um Verständnis dafür, dass der Bund im Rahmen von laufenden Verträgen bzw. bei Ausschreibungen keine Auskünfte über die Zusammenarbeit mit den mit Luftsicherheitskontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes beauftragten Sicherheitsunternehmen erteilen kann.
Quelle: BeschA
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