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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/01/2020 Nr. 42990

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes – Wirtschaftlichkeit von App-Angeboten der Bundesregierung ist nachzuprüfen

Der Bundesrechnungshof hat seine „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ (19/15700) vorgelegt. Auch die Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018 des Bundes ist Teil des Berichtes. Zudem enthält die Vorlage mehr als 20 einzelplanbezogene und übergreifende Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes. Der BRH sieht in den App-Angebote der Bundesverwaltung eine Verschwendung in Millionenhöhe. Das Fazit des BRH:

„Mehrere Bundesbehörden gaben für eigene App-Angebote insgesamt 4,9 Mio. Euro aus, ohne nachgewiesen zu haben, dass die Apps notwendig und wirtschaftlich waren. Die Behörden kontrollierten auch nicht deren Erfolg. Damit verstießen sie gegen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen. Darüber hinaus missachteten sie vielfach das Vergaberecht. Die Apps sollten überwiegend über Sachthemen informieren. Die Bundesbehörden ließen die Apps für 2,3 Mio. Euro entwickeln. Weitere 2,6 Mio. Euro zahlten sie für Betrieb und Werbung.

Der Bundesrechnungshof hat die Behörden aufgefordert, zumindest jetzt den Bedarf für die Apps und deren Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Gelingt dies nicht, sind die App-Angebote einzustellen. Der Weiterbetrieb einer App ist allenfalls dann vertretbar, wenn er keine weiteren Ausgaben verursacht.

Innerhalb der Bundesverwaltung ist das BMI zuständig für die Digitalisierung und Modernisierung der Behörden. Es muss darauf hinwirken, dass die geprüften Behörden unverzüglich die erforderlichen Nachweise vorlegen. Es muss auch dafür sorgen, dass künftig jede Bundesbehörde bei der Beschaffung einer App den Bedarf und die Wirtschaftlichkeit nachweist sowie das Vergaberecht beachtet.“

Quelle: Bundestag

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